Wahlärztin

Meine Ordination wird als Wahlarztpraxis geführt.

Wahlarzt bedeutet der Patient wählt frei den Arzt seines Vertrauens. Eine Zuweisung benötigt man nicht. Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit Krankenkassen, sondern rechnet direkt mit dem Patienten ab.

Operative und nicht-operative Behandlungen aus rein schönheitsmedizinischen Gründen müssen zur Gänze privat bezahlt werden.

Bei medizinischen Indikationen werden - abhängig von der Krankenkasse - bis zu 80% des jeweiligen Kassentarifs rückerstattet, bei einer Zusatzversicherung auch mehr.