Gesichtsverjüngung und Gesichtschirurgie

Das Gesicht ist unsere Visitenkarte nach außen.

Jung, ebenmäßig, straff und schön.

Ziel bei der Gesichtsverjüngung ist es, Disharmonien oder Anzeichen einer Alterung zu behandeln. Dafür bietet Frau Dr. Pössl neben operativen auch nicht-operative Methoden zur Behandlung an und verwendet moderne Technologien.
 
Frau Dr. Pössl ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für Gesichtsverjüngung/Gesichtschirurgie in Salzburg.

Welche Behandlungen werden von Frau Dr. Pössl angeboten?

Frau Dr. Pössl führt folgende Gesichtschirurgische-Eingriffe durch:

  •  Gesichtsstraffung
  • Halsstraffung
  • Stirnlift/Brauenlift/Schläfenlift
  • Lidstraffung
  • Ohrkorrektur
  • Eigenfett-Unterspritzung

Welche Methoden können bei Erschlaffung des Gesichts angewandt werden?

Je nach Ausprägung können Minilifting, MACS Lifting oder SMAS Lifting wieder Kontur verleihen und ein natürliches Aussehen bei jüngerem Erscheinungsbild erzielen.

Wann ist eine Halsstraffung sinnvoll?

Wenn ein Hautüberschuss gegeben ist, lässt sich dieser gut durch eine Halsstraffung beheben, die oftmals in Kombination mit einem Facelifting sinnvoll ist, um für einen harmonischen Übergang der Kinnlinie zu sorgen.
 
Ist zusätzlich eine Fettansammlung am Hals vorhanden – das sogenannte Doppelkinn – bietet sich die gleichzeitige Fettabsaugung an.

Gibt es Alternativen zur Halsstraffung?

Frau Dr. Pössl bietet als Alternative zum operativen Eingriff das Straffen mittels Thermage und/oder Fadenlifting an.

Wann ist eine Lidstraffung sinnvoll?

Erschlafft die Haut am Oberlid, so sprechen wir von Schlupflidern, bei schlaffer Haut am Unterlid erscheinen Tränensäcke. In beiden Fällen sieht man müde und abgekämpft aus und eine Operation kann dies beheben.
 
Sind Schlupflider so stark ausgeprägt, dass sie nicht nur ein ästhetisches Problem darstellen, sondern auch die Sicht behindern, gilt der Eingriff als medizinisch notwendig.
Nach ärztlicher Bestätigung durch den Augenarzt werden die anfallenden Kosten meist von der Krankenkasse übernommen.

Ab welchem Alter wird eine Ohrenkorrektur durchgeführt?

Idealerweise wird eine Ohrenkorrektur frühzeitig, das heißt nach dem 5. Lebensjahr und noch vor der Einschulung durchgeführt. Die Kosten für den Eingriff im Kindesalter trägt in der Regel die Krankenkasse.

Das individuelle Behandlungskonzept erörtern wir im Rahmen des Erstgesprächs. Hier erhalten Sie auch detaillierte Informationen zu den Behandlungsoptionen und eine Kostenaufstellung.

Weitere Informationen zum Thema Gesichtsverjüngung/Gesichtschirurgie finden Sie auch hier.  

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